Nummer 49 Jutta Weber Drohnenschwärme, Atomkraftwerke und atomare Zwischenlager

Atomkraftwerke sind großtechnische Systeme, die von vielen Technikforscher:innen als unbeherrschbare Technologie gesehen werden. So vertrat der US-amerikanische Techniksoziologe Charles Perrow 1984 in seinem Buch “Normale Katastrophen. Die unvermeidbaren Risiken der Großtechnik” die These, dass bestimmte Typen von komplexen Hochrisiko-Systemen mit eng gekoppelten Systemen nahezu zwangsläufig scheitern. Mit der engen Kopplung von Systemen erhöhen sich Produktivität und Effizienz, aber auch die Wahrscheinlichkeit für unvorhergesehene Störungen (Perrow 1984, Kap. 3.3.2).

Der Techniksoziologe Johannes Weyer erläutert am Fall Fukushima mehr als dreißig Jahre später: „Zusammenfassend kann man also feststellen, dass das Unglück in Fukushima seine Ursache vor allem in der mangelhaften Vorbereitung und Planung für den Ernstfall hatte, also in einem Versagen einer Organisation, die es nicht vermocht hatte, die spezifischen Risiken eines Hochrisiko-Systems Atomkraftwerk in ihrem Krisenmanagement ausreichend zu berücksichtigen.

Weyer meint damit Tepco (Tokyo Electric Power Company Holdings) – aber ist diese Analyse ausreichend?

Was Weyer nicht fragt: Woher kommt dieses Versagen der Organisation? Weyer spricht nicht über die Rolle der Kosten als Faktor des Versagens. Er hält fest, dass die Mauern nicht hoch genug waren. Und es gab kein Worst-Case-Scenario, möglicherweise weil die Konsequenzen eines solchen Szenarios zur Kostenexplosion geführt hätte? Warum gab es keine ausreichende Überprüfung von Tepco und seinen Konzepten?

Heute sind die AKWs in Deutschland abgeschaltet. Doch die Gefahr ist längst nicht vorüber – nicht nur mit Blick auf die Endlagerung, sondern auch auf die mögliche Gefährdung von Zwischenlagern durch Drohnen(schwärme) und in anderen Ländern zudem bei den Kühl- bzw. Abklingbecken.

Welche Bedrohung stellen Drohnenschwärme für Atomkraftwerke bzw. Zwischenlager dar?

Drohnen – also unbemenschte Systeme zu Wasser, in der Luft oder auf dem Boden – gibt es schon lange. Fliegende Drohnen wurden z.B. für die Aufklärung schon im Vietnamkrieg eingesetzt. Ihre ‚Durchschlagskraft‘ haben sie heute durch ihren vernetzten Charakter. So arbeiten z.B. First-Person-View Drohnen / bzw. racing drones im Russland-Ukraine Krieg erst mit Aufklärung (SIGINT), dann folgt die Zerstörung des ausgewählten Ziels (Menschen wie Gegenstände) durch eine Drohne mit Sprengkopf.

Drohnen reichen von Insektengröße (Black Hornet) bis zu den riesigen Predators oder Reapers des US-Militärs. Heute gibt es aber auch Minenlegerroboter u.v.a.m.

Ferngesteuerte bewaffnete Drohnen werden seit 2001 eingesetzt – interessanterweise blieb diese Entwicklung von der westlichen Presse lange unbeobachtet.

Heute vermutet die UN den Einsatz erster autonomer Drohnen 2020 im Libyenkrieg. Aktuell behauptet ein ukrainische Waffenhersteller (demnächst?) autonome Drohnen einzusetzen. Während autonome Drohnenschwärme noch in der Forschungsphase sind.

Zivile teleoperierte Drohnen nutzt man seit den späten 2000er Jahren: Es gibt in Deutschland circa 359.000 privat genutzte Drohnen (Statista 2023). Lange wurden Drohnen in Deutschland überhaupt nicht reguliert, obwohl Probleme absehbar waren.

Die militärische Forschung vieler ‘High-Tech’-Nationen fokussiert heute auf adaptive Schwärme autonomer Drohnen. Im Oktober 2017 kündigte z.B. das US-Verteidigungsministerium einen der “signifikantesten Tests autonomer Systeme” an – den Flug eines Schwarms von 103 Perdix-Drohnen: „The micro-drones demonstrated advanced swarm behaviours such as collective decision-making, adaptive formation flying, and self-healing.“ (DoD 2017) Kurz darauf testeten chinesische Forscher*innen den Einsatz von 119 Mikro-Drohnen (Xinhua 2017).

Die Idee ist, dass flexible und anpassungsfähige Drohnenschwärme, deren Entitäten auf der Basis selbstorganisierten, synchronisierten Verhalten kooperieren, komplexe Aufgaben ohne zentrale Steuerung lösen (Arquilla et al. 2000; Kosek 2010). Diese Idee aus der Biomimetik stammt aus der Kybernetik. Man hofft, dass aus dem einfachen, regelbasierten Zusammenspiel von Entitäten ein intelligenteres Ganzes ’emergiert’ – eine bis heute unerfüllte Hoffnung, die aber in der aktuellen militärischen Forschung fortwirkt. So schreibt William Roper, Direktor des ‘Strategic Capabilities Office’, einer Behörde des US-Verteidigungsministeriums: „ … Perdix are not pre-programmed synchronized individuals, they are a collective organism, sharing one distributed brain for decisionmaking and adapting to each other like swarms in nature“ (DoD 2017; meine Hervorhebung)

Sieht man sich das entsprechende offizielle Video an, kann man das allerdings nicht erkennen. Aktuell ist es technisch (noch) nicht möglich, autonome adaptive und lernende Drohnenschwärme zu steuern, aber man gibt die Hoffnung nicht auf, denn die erträumte höhere Stufe der Autonomie würde die Identifikation und somit die Bekämpfung von Drohnen erschweren und damit (noch) attraktiver für den Einsatz im Krieg o.ä. machen. Dass die Vision attraktiv ist, sieht man an DARPA Forschungsprojekten wie FFSET, GREMLINS und AMASS – allerdings findet man dort nur vage Angaben über die Projektinhalte.

Das realistischere Szenario bzw. die realistischere Bedrohung sind aber Drohnenschwärme als ‚Brute Force: Mit Hilfe großer Mini-Drohnenschwärme versucht man den Gegner mit der reinen Masse an Drohnen zu überwältigen (wie etwa kürzlich der Iran – der aber an der Flugabwehr der Israeli und der USA gescheitert ist). Offen ist, wieweit oder wie gut diese mehr oder weniger koordinierten Attacken sind. (Noel Sharkey 2020).

Die aktuell am häufigsten genutzte Version von Drohnen im Krieg sind die sogenannten Kamikaze-Drohnen bzw. loitering munition: Unbemannte und vergleichsweise kleine Luftfahrzeuge tragen Sprengstoff und funktionieren letztlich wie Raketen – können aber häufig präziser gesteuert werden und sind deutlich günstiger.

AKWs sind schon im Normalbetrieb gefährlich, da es zum unkontrollierten Austreten von Radioaktivität kommen kann und auch immer wieder gekommen ist. Das BASE schreibt 2022 interessanterweise: „Neu ist, dass im Konflikt in der Ukraine erstmals Atomanlagen zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden sind.“ (Bundesamt für Sicherheit und nukleare Entsorgung (2022): BASE stellt behördenübergreifende Informationen zur nuklearen Situation der Ukraine zur Verfügung.)

Es gibt schon lange Angriffe auf AKWs – aber das wollte wohl niemand gern diskutieren: Im September 1981 erklärte der Generaldirektor der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO in Wien nach dem israelischen Bombenangriff auf den Forschungsreaktor TAMUZ 1 (Osirak) im Irak: “Man schaudert bei dem Gedanken an die Folgen eines militärischen Angriffs auf eine der bestehenden Atomanlagen weltweit”. … Beim israelischen Luftangriff 1981 ist es nach Aussagen der IAEO zur teilweisen Beschädigung radioaktiver Quellen gekommen, doch war der soeben fertiggestellt TAMUZ 1 Reaktor noch nicht im Betrieb.

Im Januar 1991 griff die Bush-Administration irakische Atomanlagen an. Alle irakischen Reaktoren werden zerstört – ein Kriegsverbrechen, denn: Bewaffnete Angriffe auf Atomanlagen sind durch die Genfer Konventionen https://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen geächtet.

Selbst nach Abschalten aller AKWs in Deutschland stellt die Lagerung von hochradioaktiven Atommülls auch in dieser Hinsicht eine Gefahrenquelle dar: mit Blick auf zivile, wie militärische Angriffe.

Für jedermann zugänglich und nahezu unreguliert einsetzbar, stellen Drohnen schon lange für die Sicherheit der AKWs bzw. der Zwischenlager ein Problem dar. Waren AKWs und Zwischenlager zuvor schwer einsehbar und für den/die Normalbürger*in nicht zugänglich, schaffen zivile Drohnen eine Möglichkeit, den Aufbau, die Sicherheitsvorkehrungen, das Personal vor Ort, sowie Abläufe und Prozesse auszuspionieren (Christen et al., 2018; Taylor, 2023a). So könnten Drohnen auch zur Durchführung von gezielten Anschlägen auf Atomkraftwerke beitragen (Taylor, 2023b).

Es gab in den letzten 10 Jahren unzählige Drohnenüberflüge über AKWs: z.B. in Schweden (Forsmark und andere Region) 2020, über die Limerick Nuclear Generating Station in Pennsylvania 2019, mehrere Überflüge über das Kernkraftwerk Palo Verde in Form von Drohnenschwärme von ca. 5-6 Fluggeräten 2018; viele Überflüge über diverse AKWs in Frankreich, 21 weitere Überflüge 2017. Nach einer groben Recherche der Literatur findet man für die Jahre 2017-2023 61 Überflüge von Drohnen über Atomkraftwerke.

Wir kennen den Vorgang des Auskundschaften von Sicherheitsvorkehrungen mittels (ziviler) Drohnen aus anderen Bereichen: der kritischen Infrastruktur, den Gefängnissen. Immer wieder werden Drohnen genutzt, um Fluchtpläne zu erarbeiten oder unerlaubte Gegenstände bzw. Substanzen über die Mauern eines Gefängnisses zu transportieren (Quelle: 2023: – 10 Sichtungen in NRW (Zeit Online,2023) 2022: – 8 Sichtungen über NRW (Zeit Online, 2023) – 4 Überflüge in BW (SWR Aktuell, 2022) 2015-2021: – 58 Überflüge in unmittelbarer Nähe zu bayrischen Gefängnissen

Die Probleme der Abwehr von Drohnen, die hierbei beobachtet werden können, verdeutlichen, wie schwer der Schutz des Luftraums kritischer Infrastrukturen vor unerwünschten/ unautorisierten Drohnen sowie die Neutralisierung (Franke, 2019) ebendieser ist.

Fliegen zivile Drohnen über Menschenmengen oder das Personal in Atomkraftwerken oder Zwischenlagern, kann es, durch das Versagen einer technischen oder menschlichen Komponente sowie durch eine Störung der Funksignale durch Dritte (z.B. durch Abwehrsysteme mit Jammern), zum Absturz der nicht-kooperativen sowie amateurhaften Drohnen kommen. Daraus ergibt sich die direkte Gefahr der Verletzung von Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sowie eine solche der kritischen Bereichen der Atomkraftwerke, wie z.B. den Kühlbecken (Taylor, 2023b).

Dazu kommt, dass Drohnen, neben der Informationsbeschaffung sowie dem Umgehen von Verteidigungsanlagen, durch ihre niedrige Geschwindigkeit und geringe Höhe dafür prädestiniert seien, chemische und biologische Kampfstoffe zu transportieren (Kallenborn et al., 2023, S. 1566), was eine Gefahr für das Wohl der Mitarbeiter*innen, aber auch für die Integrität der Anlage bedeuten könnte.

Die zentrale Frage ist: welche konkrete Auswirkungen hätte ein Drohnenabsturz auf ein Zwischenlager wie in Gorleben oder Arhaus, die teilweise nur 20cm Decke und Wandstärke aufweisen (vgl. BUND-Studie “Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle” von Oda Becker)?

Oder sind gar terroristische Szenarien denkbar, in denen Drohnenschwarm erst teilweise das Gebäude zerstören und weitere Drohnen mit Panzerfäusten CASTOREN beschädigen oder gar zerstören könnten?

Bereits in Friedenszeiten stellen Drohnenschwärme eine Gefahr für die Sicherheit von Zwischenlagern dar. Betrachtet man die Gefahrenlage in Kriegszeiten sowie im Kontext von militärischen Drohnen und Konflikten staatlicher Akteure, wird schnell deutlich, dass Regularien unzureichend sind und dass dringend Handlungsbedarf hinsichtlich der Sicherung der Zwischenlager besteht.

In der Auseinandersetzung mit dem Atomkraftwerk Saporischschja betont Maria Kurando, dass diese Bedrohungen für bzw. ausgehend von AKWs in militärischen Konfliktsituationen vor dem Ukrainekonflikt nicht (offiziell) berücksichtigt wurden (Kurando, 2023, S. 2).

Ich vermute, dass Zwischenlager nicht darauf ausgelegt sind militärischen Angriffen standzuhalten (Smith, 2022, S. 159f.). Nicht weil ein solches Szenario unvorstellbar gewesen ist, sondern weil man vermutlich die Kosten scheute, sich dagegen abzusichern. Wie gesagt, es gab bereits 1980 einen Angriff auf den noch im Bau befindlichen Osirak-Forschungsreaktor im Irak. Im Zuge des ersten Golfkriegs wurden zudem zwei Forschungsreaktoren im irakischen Tuwaitha Center durch die Vereinigten Staaten zerstört. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich außerdem im Jahr 1991 als das KKW Krško in Slowenien in einer Kriegsoperation angegriffen wurde sowie 2007 als die israelischer Luftwaffe den Reaktor al-Kibar in Syrien zerstörte (Kurando, 2023, S. 2ff.).

Aktuell werden Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen bzw. Abkommen über den Schutz von Atomkraftanlagen und Zwischenlager abgeleitet und über Methoden zu deren Durch- bzw. Umsetzung nachgedacht. So sieht Maria Kurando unter anderem den Pelindaba-Vertrag von 1996 (ein internationaler Vertrag, der das Testen, das Stationieren, den Besitz sowie die Herstellung von Kernwaffen in Afrika verbietet) sowie das Abkommen zwischen Indien und Pakistan -welcher ein klares und umfassendes Verbot von Angriffen auf kerntechnische Anlagen sowie eine umfangreiche Liste von Anlagen, die nicht angegriffen werden dürfen umfasst – als möglichen Vorreiter aktualisierter rechtlicher Bedingungen (Kurando, 2023, S. 7ff.).

Zwar bestehe bereits ein internationaler Rechtsrahmen zum Schutz kerntechnischer Anlagen unter Kriegsbedingungen (Artikel 56 des Zusatzprotokoll 1 der Genfer Konventionen) dieser werde jedoch von Uneinigkeit über die genaue Auslegungen sowie über den tatsächlichen Schutzbereich des Rechtsrahmens beherrscht und lasse den Schutz der Kühlbecken sowie Lager von abgebrannten Brennelementen außer Acht. Besonders im Kontext des Ukrainekriegs sei unklar, wann der Schutz einer kerntechnischen Anlage ende, sodass je nach Auslegung, ein Angriff auf eine Nuklearanlage zu einem legitimen Ziel werden könnte (Kurando, 2023, S. 2ff.).

Es erscheint somit unwahrscheinlich, dass (militärische) Angriffe beim Bau von AKWs sowie in der früheren Auseinandersetzung mit militärischen Konflikten (s.o.) nicht thematisiert wurden. Näher liegt die Annahme, dass es sich um Kosten-Nutzen-Kalkulationen handelte, bei denen der Schutz vor nuklearen Katastrophen zugunsten der kommerziellen Aspekte des Baus von Atomkraftwerken vernachlässigt wurde.

In Deutschland lagerten im April 2023 circa. 1900 Behälter mit hoch radioaktivem Abfällen, das entspricht rund 27.000 Kubikmetern Abfall (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, o.D.). Diese Menge der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle von aktuell (Stand: 31.12.22) 130.000 Kubikmeter wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2060 auf 300.000 Kubikmeter erhöhen. Zudem werden bis 2080 10.500 Tonnen hochradioaktive Abfälle allein aus abgebrannten Brennelementen erwartet (Bundesgesellschaft für Endlagerung, 2024). In Anbetracht dieser Zahlen scheint es umso wichtiger, zügig einen Plan zur sicheren und langfristigen Lagerung der Abfälle zu entwickeln und schnellstmöglich umzusetzen.

Wie sagte schon Charles Perrow in seinem Buch ‚Normale Katastrophen‘, das in Reaktion auf den GAU in Three Mile Island geschrieben wurde?

Ich bin der Meinung, dass ein vernünftiges Leben unter Risiken bedeutet, Kontroversen wach zu halten, auf die Bevölkerung zu hören und den zutiefst politischen Charakter aller Risikoanalysen zu erkennen. Letzten Endes geht es nicht um Risiken, sondern um Macht – um die Macht nämlich, im Interesse einiger weniger den vielen anderen enorme Risiken aufzubürden.

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