Nummer 28 Thomas Immanuel Steinberg Tatsachen bleiben unerkannt

Von einer Behauptung wissen wir oft nicht, ob sie stimmt oder ersponnen ist. Doch schon vor jedem Urteil über ihre Geltung können wir uns fragen, ob die behauptete Tatsache überhaupt festgestellt werden konnte.

Keine Feststellbarkeit

Zum Beispiel wird manchmal behauptet, Chinesen seien intelligenter als Europäer. Einmal abgesehen vom Fehlen eines interkulturell brauchbaren Intelligenztests: China hat fast anderhalb Milliarden Einwohner, Europa knapp eine halbe – beide Bevölkerungsgruppen in sich völlig heterogen. Daraus müssten zwei repräsentative Stichproben gewonnen und die Probanden unter je gleichen Bedingungen getestet werden …
Kurz: Die Behauptung von der höheren Intelligenz der Chinesen ist unüberprüfbar und verbleibt im Bereich der Vermutung – oder der Ideologie.

Keine Überprüfung

Eine andere Behauptung, von der wir gern wüssten, ob sie zutrifft, mag grundsätzlich überprüfbar sein. Doch wurde sie überprüft?
Von vielen Ernährungsratschlägen, Ergänzungsmitteln und Medikamenten wissen wir: sie wurden nie auf ihre behauptete Wirkung hin überprüft. Sogar die Wirkung des Stoffs, den Biontech Pfizer inzwischen abermillionenfach gegen Covid-19 hat verspritzen lassen, wurde nie überprüft. Denn der begonnene Doppelblindtest wurde mittendrin abgebrochen mit der Begründung, man dürfe die Placebo-Gespritzten nicht weiterhin blind der Gefahr aussetzen, an Covid-19 zu erkranken, und verriet ihnen ihre Rolle als Kontrollgruppe. Damit wurde der gesamte Versuch unbrauchbar.
Bleiben wir bei den Maßnahmen gegen Covid-19: Wohl wurde geprüft, wieviele Viren eine FFP-2-Maske und eine medizinische Maske durchdringen können; nie aber wurde bei den beiden Trägergruppen jeweils die Infektionshäufigkeit erfasst. Ob die eine Maske besser wirkt als die andere, ist somit unbekannt. Und übrigens auch, ob eine Gesichtsmaske im Alltag überhaupt gegen Viren wirkt.

Erfolgskontrolle war möglich

Freilich hätte der gegenwärtig laufende gigantische Menschenversuch Erkenntnisse liefern können, zum Beispiel

  • darüber, ob zeitweilige Heim- statt Büroarbeit vor Covid-19 schützt. Dazu hätten Berufstätige beider Art registriert und beobachtet werden müssen.
  • oder darüber, ob Daheim-Beschulung Kinder gesund erhält oder kränker macht als der Schulbesuch. Dazu hätten Schüler, Schulklassen oder Schulen beider Art registriert und beobachtet werden müssen.
  • oder darüber, ob regelmäßige Tests die Infektionsrate vermindern. Auch dazu hätte registriert und aufgezeichnet werden müssen.

    Dergleichen ist jedoch meines Wissens in Deutschland nicht passiert. Offenbar wollten weder privatwirtschaftliche noch öffentliche Pandemiebekämpfer wissen, ob die jeweiligen Maßnahmen überhaupt greifen.
Anekdotisches

Veröffentlicht wurden keine nachvollziehbar überprüften Tatsachen, aber Anekdotisches.
Hier nur ein Beispiel: Der Verlauf von Covid-19 bei Geimpften sei milder gewesen als bei Ungeimpften, hieß es – allerdings nie unter Angabe von Repräsentativität, Beobachtungsorten, Einrichtungen, Zeitraum oder Umständen.

Kein Ansatz zu einer Erfolgskontrolle

Bei sämtlichen Pandemie-Maßnahmen wurde gegen jede Regel gesundheits- und sozialpolitischer Erfolgskontrolle verstoßen:
Vor Anordnung, egal welcher Maßnahme, hätte entschieden und verkündet werden müssen: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Welche Indikatoren sollen erkennen lassen, ob die Maßnahme ihren Zweck erfüllt hat? Wer soll feststellen, ob die Indikatoren auf Erfolg verweisen? Was ist zu tun, wenn der gewünschte Erfolg eintritt? Und was, wenn er ausbleibt?
Das hätte geschehen müssen vor jedem Lockdown; vor jeder Schulschließung; vor jeder Heimarbeitsempfehlung; vor jeder Masken-, Distanz-, Test- und Impfanordnung.
Dann hätte man nachher feststellen können, was Tatsache ist und was Spinnkram.
Man wollte nicht.