Generation Korrektiv

Das Bild über diesem Artikel trägt die Unterschrift: „Schon genesen oder noch gesund?“

(Die Genesenen, Teil II)

Unter den Blumen des Bösen aus der Sprach-Zucht der autoritären Demokraten treiben die Regelungen und Erlässe der Ministerien besonders schöne Blüten. Heute stelle ich die SchAusnahmV vor, einen Turbobrüter für die Ängste von Impfzwang-Paranoikern. Wer wissen will, ab wann und wielange er zum Beispiel ein Genesener ist, muß sich mit der frisch geschärften Machete höchster Aufmerksamkeit durch einen Urwald tautologischer Sätze den Weg zur Antwort bahnen.
Dabei wird er feststellen, dass G3 eine reine Marketingformel ist, die den Anschein freiheitlicher Wahl erwecken soll. Wer das dauernde Testen leid ist, kann sich ja impfen lassen. Faktisch herrscht schon G1: Nur Geimpfte dürfen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wie man dieses „Faktum“ am besten als akzeptabel und alternativlos verkauft, erkläre ich im selben Beitrag. Ein wenig verrate ich schon vorab: durch solide Korrektur der falschen Einstellung!

Warnung: Lesen Sie nur weiter, wenn Sie nichts gegen Glossen über ernste Themen haben und es kaum abwarten können zu erfahren, wie man verkehrte Ansichten richtig stellt.

Faktencheck
Sprache findet nicht im leeren Raum statt. Sie bildet gesellschaftliche Entwicklungen ab, in düsteren, wie in aufgeklärten Zeiten. Die Romane „LTI“ von Victor Klemperer, „PLN“ von Werner Krauss und das „Wörterbuch des Unmenschen“ von Sternberger et al. legen beredetes Zeugnis darüber ab, wie sich Verwerfungen sozialer Art in verworfener Sprache Ausdruck verleihen.

Die offizielle Sprache, die Sprache der Verlautbarungen, ist immer ein Machtinstrument. Deshalb lohnt die Beobachtung ihres Wandels. Wir können aus ihm rückschließen auf die Wandlungen in den Gehirnen, auf den „herrschenden“ kollektiven Geist. Wer einen Ausdruck definiert, besitzt die Macht über das mit ihm Bezeichnete.

Seit etwas mehr als zehn Jahren geistert ein Hybridwort durch die politische Landschaft. Es bringt in denglischer Unform auf den Begriff, was Gegenstand dieses Artikels sein soll: Faktencheck.
Seit Beginn der neuen Zeitrechnung namens „Corona“ ist der Faktencheck zum Gradmesser der Loyalität geworden: wer den Check nicht besteht, ist Staatsfeind. „Fakten“ sind so zu „Lesarten“ verkommen. Der nachweisbare Sachverhalt biegt sich ährendünn im Wind der Staatsräson, der scharf aus der Richtung Wirtschaft bläst, die neue Felder zum Bestellen sucht.

Die Reichsverweser des Faktencheck sind Agenturen, mit allverfügbarem Stiftungs- oder Wagniskapital gegründet von jungen Leuten, die ich im Sinne dieser Reihe als „vollständig Genesene“ bezeichnen möchte: alerte Doppelverdiener um die Dreissig, die freiwillig ins Home-Office gehen, das gern über 100 qm groß ist und über ultraschnelles Netz verfügt, die ihr Essen online beim Bringdienst bestellen, die einen Prime Account haben, die ohne zu Zaudern den Lehrer ihrer Kinder anscheißen, wenn er keine Maske trägt, die Lastenrad mit Kinderkoffer aus Sperrholz fahren, weil sie ernsthaft glauben, damit das Klima zu retten, denn das Sperrholz stammt aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft und was zertifiziert ist, muss gut sein. Dabei führen sie die ganze Zeit das Gendersternchen stolz im Mund, mit anderen Worten, Leute, die sich ohne jede Hemmung auf alles einlassen, weil es gerade angesagt ist. Nicht zu vergessen: alle Faktenchecker und Faktencheckgläubigen sind, wenn sie sich nicht schon vorher eines Dosis erschlichen haben, spätestens seit Frühjahr 2021 Mitglieder der G1-Community und spätestens seitdem aggressive Verteidiger der Alternativlosigkeit.
Ihr Motto in allen Lebenslagen: Klar können wir das!
Eine ganze, seit Corona aus dem Boden pilzende Generation von Besserwissenden, Bessermachenden, Besserlebenden. Die wissen, wie es geht. Die dir sagen, dass du ein faules Ei bist. Und die sich das selbst glauben.

Eine von Leuten dieser Klasse gegründete Faktencheck-Agentur heisst, wie sie alle heißen müssten, damit klar ist, was sie wollen: Correctiv.

Wir korrigieren deine falschen Ansichten!

Correctiv behauptet, „Recherchen für die Gesellschaft“ zu leisten und hat dies gleich zum eingetragenen Namen einer „gemeinnützigen GmbH“ erhoben. Die Firma ist Wikipedia einen opulenten Beitrag wert. Ihr Gründer David Schraven hat beides, was zur Ausstattung des vollständig Genesenen gehört, so wie der „Sansibar“-Aufkleber auf den „Touareg“: einen Vollbart und eine große Brille.
Wie Schraven, ex-Mitarbeiter des Rechercheteams des Medien-Konzerns Funke arbeitet, zeigt sich am besten an dem Artikel „EXKLUSIV: Spitzenfrau der AfD in Nordrhein-Westfalen arbeitete als Prostituierte“, der einer AfD-Kandidatin für die damals unmittelbar bevorstehende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 Hobby-Prostitution im Internet unterstellte.

Ich will damit nicht andeuten, dass ich Mitglieder der AfD für Teil einer schützenswerten Spezie halte. Aber Gemeinnnützigkeit spiegelt sich nicht gerade in solch steuerbegünstigter erzeugter „investigativer“ Tätigkeit, zumal wenn man die Arbeit des gemeinnützigen Flügels in einer haftungsbeschränkten Tochtergesellschaft, der Correctiv – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG vermarktet.

Für Facebook leistet dieser Teil von Correctiv gewerbliche Faktencheckdienste. Solche Firmenbündnisse, bei denen die gemeinnützige Abteilung der Zugmotor für ein Geschäftsmodell der gleichnamigen Tochtergesellschaft ist, gehen beim Finanzamt ohne Beanstandungen durch. Es handelt sich ja schließlich um zwei getrennte juristische Personen.
Man hat von den philanthropen Wagniskapitalisten gelernt, wie es geht.

Schraven ist zudem Mitbegründer der Reporterfabrik, die – wahrscheinlich aus Dank für die Reinwaschungsdienste der UG – von Facebook mitfinanziert wird.
In der Reporterfabrik kann man sich von Sascha Lobo oder Doris Dörrie ab 5,00 € online-Kursgebühr das 1×1 des „Bürgerjournalismus“ beibringen lassen. Den günstigen Preis gewährleistet neben den Zuwendungen des social-media-Giganten die Robert-Bosch-Stiftung.

Der gemeinnützige Teil von Correctiv hat eine illustre Liste von Zuwendern aufzuweisen. Hierzu gehören außer der Funke-nahen Brost Stiftung auch Förderer wie Google , die Stiftung des ex-Ebay Aufsichtsratsvorsitzenden Pierre Omidyar, die Open Society Foundation des ungarischen Multimillardärs George Soros, die deutsche Telekom AG und – last but not least – die ehemalige „Bundeszentrale für Heimatdienst“ und „Umerziehung“, heute allgemein bekannt als Bundeszentrale für politische Bildung, also diejenige Behörde des BMI, deren Aufgabe es ist, beginnend an den Schulen das „Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern (und) das demokratische Bewusstsein zu festigen“.

Die IG-Metall Stiftung jubelte die Arbeit von Correctiv bereits mehrfach zum auszeichnungswürdigen „kritischen Journalismus“ hoch. Der Namensgeber Otto Brenner müsste eigentlich im Grab rotieren. Denn es war Brenner, der sagte: „Nicht Ruhe, nicht Unterwürfigkeit gegenüber der Obrigkeit ist die erste Bürgerpflicht, sondern Kritik und ständige demokratische Wachsamkeit.“
Aber selbst diesen Satz würden Correctiv wohl abstandslos auf sich beziehen.
Die Zeiten ändern sich eben. Heute findet man die Wahrheit mit dem Spendengeld der Plattformmilliardäre. Tatsachen, aus Almosen geschaffen.

Startseite Correctiv 20. September 2021

Wir wissen also, woran wir sind, wenn wir nun auf die besondere Bedeutung von Correctiv im Zusammenhang mit der Hetzjagd auf abweichende Meinungen im Zusammenhang mit der Diskussion um die Covid19-Politik der Bundesregierung schauen.

Ich wähle hierfür (rein willkürlich und um dem Artikel nicht ausufern zu lassen) die Kontroverse um eine „Impfpflicht durch die Hintertür“.

Im Mai 2020 hatte Ken Jebsen dieses Bonmot per Video in Umlauf gesetzt und Correctiv hatten sofort reagiert:

„Im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird laut Correctiv „eine Änderung vorgeschlagen, in der es hieß, es könne geprüft werden, ob bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen Personen davon ausgenommen werden könnten, die einen „Impfschutz“ oder eine „bestehende Immunität“ nachweisen können. Diese müsse dann durch eine „Impf- oder Immunitätsdokumentation“ oder ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (Seite 2 und  Seite 21). 
Der Begriff „Impfpflicht“ oder „Impfzwang“ kommt nicht in dem Gesetzentwurf vor.“

So dumm ist die Regierung also nicht! Damit wir das auch wirklich schnallen, hat Correctiv dem Bundesgesundheitsministerium ein Email geschrieben.
Darin die Anfrage, ob der Entwurf eine Impfpflicht vorsehe oder bei Verabschiedung eine Möglichkeit schaffe, eine solche einzuführen. „Die Sprecherin“ (des Bundesgesundheitsministeriums?) antwortet per E-Mail:

„Nein.“ 

Absatz.

Da sind wir nachhaltig beruhigt! Nein. Ein klares Nein! Ohne wenn und aber. Und ohne weitere überflüssige Erläuterung der Sprecherin (ohne Namensangabe). Ein einfaches „Nein“ muss reichen.

Aber halt! Da ist noch ein Screenshot eines Abschnittes der Email der Sprecherin ohne Namen angeheftet! Man kann ihn hier anschauen.
Für Leute, die nicht endlos lesen und gern schnell auf den Punkt kommen wollen, hat Correctiv alles sauber in einem Satz zusammengefasst:
„Eine Impfpflicht war also laut Bundesgesundheitsministerium nie geplant – und ein angedachter Immunitätsausweis sei jetzt (8. Mai 2020) vom Tisch.“
Also ehrlich! Nicht mal geplant?
Na, dann ist der Fall ja klar!
Ken Jebsen hatte gelogen!

Schutzhaft
Kaum mehr als ein Jahr später und schon fast 70 % der Bundesbevölkerung im impfbaren Alter sind durchgeimpft. Da kommt Baden-Württemberg mit der Idee für die Einführung einer Art Straf- und Impferzwingungs-Lockdown um die Ecke, die allen Beine machen soll, die noch nicht zur Gruppe G1 zählen. Marsch, los! Richtung Impfzentrum. Müde gemacht von allerlei Restriktion, kann man sich jetzt auch im Vorbeigehen, in der Warteschlange vor dem Fußballstadion oder vor der Tür zum Toilettentrakt in der Disko impfen lassen. Es sind noch Millionen Dosen unverkauft. Die müssen jetzt weg! Also alles ärztliche Gedöns vom Tisch. Das baut nur überflüssige Hemmschwellen auf. Rein mit der Nadel, damit der Weg wieder frei wird zum alltäglichen Spaß.

Der Satz mit der Hintertür fällt einem wieder ein.

Ein expliziter Impfzwang wäre meines Erachtens nicht im Einklang mit der Resolution 2361/2021 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27.01.2021, in der es unter 7.3 heisst: „7.3 with respect to ensuring a high vaccine uptake: 7.3.1 ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so.
(Im Hinblick darauf, eine hohe Akzeptanz der Impfung zu realisieren, ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte.)

Was bedeutet dies konkret?

Um die Frage beantworten zu können, zunächst eine knappe Aufklärung über die Rolle des Europarates: Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen – aus seinen Resolutionen entspringt keinerlei gesetzliche Bindekraft für die Mitglieder. Der Europarat ist institutionell nicht mit der EU verbunden. Seine zentrale Zuständigkeit ist der Schutz der Menschenrechte.

Sind also seine Resolutionen nicht das Papier wert, auf dem sie stehen?
Praktisch: nein, sind sie nicht.

Diese ernüchternde Einschätzung gilt vor allem dann, wenn die Menschenrechte, die Bedeutung des Schutzes vor Diskriminierung und die Achtung vor Empfehlungen, die von der Regierungslinie abweichenden Charakter besitzen, in ihrem Wert dramatisch sinken.
Genau so eine politische Einstellung drückt der Lockdown für Ungeimpfte aus.

Schon gleich nach Erscheinen der Resolution Anfang 2021 sprang Correctiv los und titelte mit fanfarenlangem Trompetenstoß: Nein, mit einer Resolution des Europarates ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig.

Heisst das, das sich Correctiv für Impfzwang ausspricht?
Wohl ja!?

Schlagzeile und Argumentation des aufschlußreichen Artikels stammen von der stellvertretenden Leiterin der Abteilung (?) „Faktencheck“ bei Correctiv, die sich damit rühmt, „für eine Reportage über ihren Heimat-Stadtteil in Bremen 2019 mit dem Dritten Preis des Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus ausgezeichnet“ worden zu sein.

Des Preis? Genitiv scheint in der Welt der Faktenchecker ein Stiefmütterchen zu sein. Oder ist ein anderer Preis gemeint? Der, mit dem ich die Fakten preise? Oder mein Preis, für den ich schreibe, was von mir erwartet wird?
Armer Ralf Gustav Baron Dahrendorf, du ehrenwertes Mitglied der FDP! Mitglied des Most Excellent Order of the British Empire: jetzt musst du dich mit solchen kasusfreien Orden schmücken! Der Zeugefall ist tot!
Gut, ich gebe es zu: Genitiv ist voll Achtziger. Nur weil man keinen Genitiv benutzt, wird der Faktencheck nicht schlechter. Genitiv ist einfach der Preis des Besserwissens.

Aber zurück zur Checkerin selbst. Dritter Preis in Regionaljournalismus – das ist das ausgewiesene Profil, mit dem die Nation ihre Fakten korrigiert.

Bevor ich den ganzen Artikel lesen kann, poppt die digitale Spendensammelbüchse für Correctiv auf: „Machen Sie verborgene Einflüsse auf unsere Demokratie sichtbar. Je mehr unabhängige Recherchen hinter die Kulissen schauen, desto weniger Spielraum gibt es für Verschwörungsmythen, korrupte Einflussnahme und dreckige Kampagnen. Ihre Spende ermöglicht investigative Recherchen, die Transparenz schaffen.“

Immerhin enthält der „Nein!“-Artikel (Nein, mit einer Resolution des Europarates ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig) eine wertvolle Information zur Vorstellung der Regierung vom Impfzwang:

„Update, 12. Februar 2021: Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium auf unsere Presseanfrage geantwortet. Per E-Mail teilte eine Sprecherin mit: Zum Aspekt verpflichtende Impfung kann ich Sie darauf hinweisen, dass die Coronavirus-Schutzimpfung in Deutschland freiwillig ist. Darauf hat Bundesgesundheitsminister Spahn mehrfach versichert.“

Fehlt im letzten Satz nicht ein „sich“? Sich versichert? Um Schadenersatzklagen wegen unwahrer Behauptungen vorzubeugen? Ja, eine echte Falle für Correctiv: auch dumme Zitate darf man nicht korrigieren. Allerdings wäre nach allen Regeln der Kunst des Redigierens von den unter dem Artikel als verantwortlich für die Redigaturen ausgewiesenen Sarah Thust und Tania Röttger doch zu erwarten gewesen, dass sie eindeutige Fehlleistungen richtig stellen. Da sie es nicht tun, drängt sich die Frage auf, ob sie das BMG blamieren wollten?
Oder war einfach nur Fusch am Werk – auf beiden Seiten? Ist Grammatik kein Gegenstand der Corrigatur?

Warum widme ich so viel Raum einer so durchschaubaren Machenschaft wie der von Correctiv?
Ganz einfach: Es geht hier ja nicht um Nichts.
Es geht um unser aller Gesellschaftsleben.
Um unsere Zukunft.
Die möchte ich nicht in die Hände von Faktencheckern geben.
Ich finde es entsetzlich zu sehen, dass immer mehr Menschen solchen Geschäftsideen auf den Leim gehen.
Und glauben, glauben, glauben.

Die „mehrfache Versicherung“ eines Herrn Spahn ist ja „rechtlich“(im Sinne der Rechtswidrigkeit aus dem Correctiv-Titel) weniger wert als eine Resolution des Europarates. Was also ist ein Faktencheck wert, der in den Satz mündet: „In Deutschland hat die Bundesregierung mehrfach betont, die Impfung gegen Covid-19 sei freiwillig.“?

Ich will es nicht vertiefen.
Es ist schon so eine Farce.

Die Erleichterung
Wussten Sie, dass es eine „Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ gibt? Kurz COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung genannt. Noch kürzer SchAusnahmV.
Die SchAusnahmV regelt den Impfzwang. Nein, Entschuldigung! Was für ein peinlicher Versprecher.

Erleichterung: auch so ein Wort, das Dolf Sternberg sicher gern auseinandergenommen hätte. Aber ernsthaft: ich wäre gern einmal erleichtert. Der Alltag war schwer genug seit Beginn der Pandemie.
Welche Erleichterungen verspricht mir denn nun die SchAusnahmV? Und um welchen (womöglich genitivlosen und faktenchecksicheren) (dritten) Preis?

Ich will es in dem im Internet herunterladbaren „nicht barrierefreien“ Dokument nachlesen, gerate dabei auf die Seite des „Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ und verstehe zum ersten Mal, was Barriere im Digitalen bedeutet.

Haben Sie schon jemal versucht, ein Dokument zu öffnen, das folgende Endung hat? „;jsessionid=EE09A4BFCEA86C33805B241D8679F28F.1_cid297“
Gut, dass ich Augen habe! Weiter vorn war ein „.pdf“ versteckt. Nachdem ich diese Barriere überwunden hatte, konnte ich nachlesen: Ziel dieser Verordnung sei, dass ich wieder in den Zoo oder zur Fußpflege gehen kann. Die beiden Beispiele stammen nicht von mir. Sie stammen von der Justizministerin, die offenbar sehr tierlieb ist, aber unter starkem Nagelwachstum leidet.

Ich suche in dem Dokument, wie dereinst Krauss und Klemperer in den Verlautbarungen des Reiches stöberten, nach einer Definition für Genesenheit, denn geimpft bin ich noch nicht. Aber auch schon (zu) lange nicht mehr krank.

Unter § 2 finde ich die gesuchten „Begriffsbestimmungen“.

Im Sinne dieser Verordnung ist eine genesene Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.

Das ist ja schon mal was! Ich darf also nicht den Genesenennachweis meiner Oma vorlegen. Er muß schon auf meinen Namen lauten.

Gut. Doch die Formulierung ist etwas tautologisch: „ein Genesener ist ein Genesener, der genesen ist und über ein entsprechendes Genesenheitszeugnis verfügt.“ Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Unsere Regelung ist nicht faul. Sie sieht die Rückfrage voraus und regelt deswegen unter Punkt 5 weiter:
Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage, sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

Gut, ich also asymptomatisch und mit dem richtigen Papier ausgestattet, kann also losziehen und Erleichterungen erwarten.
Die sind in Abschnitt 2 geregelt.

Ich fasse stichwortartig zusammen:

§3
Geimpfte und Genesene werden mit Getesteten gleichgestellt.

Kommentar: ??? Ich dachte, testen gildet nicht mehr? Wahrscheinlich wird das Gesundheitsministerium jetzt einige hundert Gleichstellungsbeauftragte einstellen müssen, um alle Gleichgestellten erleichtern zu können.

§ 4
Privat zusammenkommen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene. Für sie sind alle
Beschränkungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben.

Heisst umgekehrt: alle nicht Geimpften und nicht zertifiziert Genesenen bleiben beschränkt und dürfen nicht zusammenkommen. Das klingt nach einer Zweiklassengesellschaft.
Aber nicht nach Zwang, nein, nicht die Spur!
Man kann sich ja freiwillig impfen lassen, wie das Frau Merkel schon wiederholt nahegelegt hat.
Somit ist §4 ist nur eine kleine Erinnerung an die Vorzüge der Freiwilligkeit.

§5
Aufenthaltsbeschränkungen außerhalb der Wohnung und im „befriedeten Besitztum“ drumherum gelten nicht für Geimpfte.
Kommentar: wie §4 zu verstehen. Drinnen wie draußen dürfen nur Geimpfte wieder alles.

§ 6
Nur geimpfte Kinder über 14 Jahren dürfen in unbeschränkter Zahl Sport zusammen treiben.
Kommentar: Verstehe wer das will – aber das scheint mir keine Erleichterung, sondern eine Ungerechtigkeit, die zur Gleichstellung des § 3 im Widerspruch steht und eine Diskriminierung im Sinne der Resolution des Europarates bedeutet.
War denn Kinderimpfung überhaupt schon beschlossene Sache?

So jedenfalls geht es bis zum Ende weiter.
Ausnahmen von Absonderungen: nur G2.
Einreise in die geschützte Heimat aus einem (schau, schon wieder ein schöner Neologismus!) „Virusvariantengebiet“: nur G2.

Zum Schluß einige Ermächtigungen für die Landesregierungen, Erleichterungen und Ausnahmen der vorgeschriebenen Art zu erlassen.

Zur SchAusnahmV gibt es ein FAQ.
Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Dazu die erschütternde Antwort: „Es gibt bislang keinen speziellen Genesenen-Ausweis“.
Doch ist dem Gesetzgeber andererseits schon klar: „NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden Antikörpernachweise.
Das enttäuscht mich nun vollkommen. Ich dachte: erkrankt, gesundet, auf Antikörper getestet und der Test ergab, es waren welche nachweisbar – dazu müsste man zunächst erkrankt gewesen, dann genesen und zugleich gegen Infektionen der gleichen Virusvariantengruppe geschützt sein? Aber nein, wieder alles falsch verstanden.
Also geht es tatsächlich nur um den „Besitz eines Genesennachweises“, also ein Stück Papier, das nicht auf meine Oma ausgestellt ist und das es bislang noch gar nicht in einheitlicher Form gibt!?
Na ja. Schwierig alles.

Zum Schluß die zentrale Frage zum Nachweis meiner künftigen Bewegungsberechtigung: Muss ich den Nachweis, dass ich geimpft oder genesen bin, ständig mitführen?

Die SchAusnahmV des Bundes hat dies laut FAQ „zum Zeitpunkt heute noch nicht abschließend geregelt„.

Es wird diskutiert, bei der Impfung eine unmerkliche Unterhauttätowierung vorzunehmen, damit künftig die Ausrede, man habe seinen Nachweis verloren, nicht mehr zieht.

Nein, ´schuldigung, das war ein schlechter Scherz.
Tut mir leid.

Druck, Eingriffe, Restriktionen
Gut, aber das Wort „Impfzwang“ kann ich beim besten Willen nirgends finden. Da haben Correctiv vollkommen recht.
Doch was mache ich eigentlich jetzt, wo der „Teil-Lockdown für Ungeimpfte“ näher rückt? Der Grüne Kretschmann hat ja eindeutig klargestellt: „Die Nicht-Geimpften sind jetzt natürlich die Träger der Pandemie.“ Auch und gerade die gesunden Umgeimpften, soll das heißen. Auf die stürzt sich das Virus mit Heißhunger.

Kretschmann weist den Vorwurf zurück, man übe zu viel Druck auf Ungeimpfte aus. „Der Druck kommt vom Virus, nicht von uns.“
Den Druck vom Virus spürt man auch ganz stark, wo Baden-Württemberg „Eingriffe für Ungeimpfte“ vorsieht. Die Landesregierung bereitet für den Eingriffs-Fall bereits seit August eine entsprechende Corona-Verordnung vor, die unmittelbar in Kraft treten kann. Ein Sprecher des Sozialministeriums erklärte: „Diese wird insbesondere Restriktionen für Ungeimpfte beinhalten.“

Seit einigen Tagen nun, wird diskutiert, ob Kretschmanns Idee nicht auch bundesweit umgesetzt werden kann. Dass man Impfunwillige bestraft, indem sie keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhalten. Im Geldbeutel schmerzt es am meisten.

Doch wie stellt man sicher, dass die so schon gestraften Ungeimpften nicht ausbüchsen?

Der Schnüffeltest
Die Niedersachsen hat dagegen die Geheimwaffe Cordula an den Start gebracht.
Im Labor haben Hunde wie Cordula ihren Geruchssinn bereits unter Beweis gestellt. Nun sollen sie bei Konzerten Corona-Infizierte erkennen. Zwar gibt das Virus keinen Geruch ab, verändert aber den Stoffwechsel befallener menschlicher Zellen – und das können die Hunde riechen und die Umgeimpften zur mobilen Impftstation zerren.
Wenn das hinhaut, werden bald Tausende von Cordulas durch die Gassen gehetzt und der Umgeimpfte kann nur noch mit bissfester Hose aus dem Haus.

Aber Impfzwang?
Wenn ich jetzt denke: „Keine Spur.“, bin ich endlich glückliches Mitglied der Generation Korrektiv.

Eine Antwort auf „Generation Korrektiv“

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